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Schnellcheck · Schritt 1 von 2

Passt die Verbraucherinsolvenz zu Ihnen?

In zwei kurzen Schritten prüfen wir unverbindlich und anonym, ob das Verfahren für Sie das richtige ist - noch ohne Registrierung, ohne Dokumente. Zuerst vier kurze Fragen zu Ihrer Situation.

1. Selbständigkeit

Sind Sie aktuell selbständig/freiberuflich oder waren Sie es früher?

2. Frühere Insolvenz / Sperrfrist

Haben Sie in den letzten ~11 Jahren bereits eine Restschuldbefreiung erhalten - oder läuft aktuell ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen?

3. Immobilie

Besitzen Sie eine Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) - allein oder anteilig?

4. Mithaftung

Haftet jemand gemeinsam mit Ihnen für Schulden - zum Beispiel als Bürge oder Mitkreditnehmer?

Bitte zur Kenntnis nehmen

Bestimmte Schulden bleiben auch nach einer Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO): Geldstrafen und Bußgelder, Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (z. B. Betrug), vorsätzlich vorenthaltener Unterhalt sowie Steuerschulden aus einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat. Sollten solche Forderungen bei Ihnen bestehen, klärt Ihr Anwalt im Gespräch, was das für Sie bedeutet.

Ihre Angaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert, solange Sie sich nicht registrieren.