Ruhig erklärt, ohne Fachchinesisch. Vom Ablauf über die Kosten bis zur Restschuldbefreiung — und was wirklich passiert, wenn du den Schritt gehst.
Die Privatinsolvenz (offiziell Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein gesetzlich geregelter Weg für Privatpersonen, sich von Schulden zu befreien, die sie nicht mehr bezahlen können. Am Ende steht die Restschuldbefreiung — die verbleibenden Schulden werden erlassen.
Sie ist ein legitimes Recht, kein Makel: Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren bewusst geschaffen, damit Menschen einen wirtschaftlichen Neuanfang machen können.
Bevor das Gericht eingeschaltet wird, schreibt das Gesetz einen Versuch der gütlichen Einigung mit den Gläubigern vor. Dabei wird ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt — ein Vorschlag, wie viel und in welchem Zeitraum gezahlt werden kann.
Stimmen die Gläubiger zu, kann ein gerichtliches Verfahren sogar vermieden werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, geht es vor Gericht. Genau diesen Schritt automatisiert privatinso.com.
Grundsätzlich dann, wenn du zahlungsunfähig bist — also deine laufenden Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bedienen kannst und keine realistische Aussicht besteht, die Schulden in absehbarer Zeit aus eigener Kraft zu tilgen.
Ob es im Einzelfall der beste Weg ist, klärt die abschließende anwaltliche Konsultation. Manchmal sind auch ein Vergleich oder eine Ratenvereinbarung sinnvoller.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht Privatpersonen offen, die keine oder nur eine geringfügige selbstständige Tätigkeit ausüben. Für (ehemalige) Selbstständige mit vielen Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gilt unter Umständen das Regelinsolvenzverfahren.
In welches Verfahren dein Fall fällt, prüfen wir automatisch anhand deiner Dokumente.
Vereinfacht in vier Phasen:
Seit der Gesetzesreform dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung in der Regel drei Jahre — unabhängig davon, wie viel in dieser Zeit an die Gläubiger zurückgezahlt werden konnte.
Die Vorbereitung der Unterlagen dauert mit privatinso.com dagegen nur Minuten statt Wochen, weil die KI deine Dokumente automatisch auswertet.
In dieser Zeit tritt du den pfändbaren Teil deines Einkommens an einen Treuhänder ab, der ihn an die Gläubiger verteilt. Was unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, bleibt dir vollständig.
Du musst außerdem einige Obliegenheiten erfüllen — etwa eine zumutbare Arbeit ausüben bzw. dich darum bemühen und Adress- oder Jobwechsel melden.
In den allermeisten Verbraucherinsolvenzverfahren ist keine persönliche Gerichtsverhandlung nötig — das Verfahren läuft weitgehend schriftlich ab. Sollte das Gericht ausnahmsweise Rückfragen haben, wirst du rechtzeitig informiert.
Es gibt zwei Kostenblöcke: die Verfahrenskosten (Gericht und Treuhänder) und die Kosten der Beratung/Aufbereitung. Die Gerichts- und Treuhänderkosten richten sich nach dem Aufwand und können auf Antrag gestundet werden.
Bei privatinso.com ist die Aufbereitung ein transparenter Pauschalpreis — keine Stundensätze, mit Ratenzahlungsoption.
Für die Verfahrenskosten gibt es die Möglichkeit der Stundung: Sie werden zunächst gestundet und müssen erst (wenn überhaupt) später in Raten gezahlt werden. Niemand wird wegen der Verfahrenskosten von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Für die Aufbereitung bei privatinso.com bieten wir Ratenzahlung an, damit der Einstieg leistbar bleibt.
Ja. Du kannst deine Dokumente hochladen und deine Gläubigerliste sowie eine erste Einschätzung sehen, bevor du dich entscheidest. Erst wenn du weitermachen möchtest, wird die Honorarvereinbarung geschlossen.
Dir bleibt mindestens der pfändungsfreie Betrag nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Dieser Grundbetrag erhöht sich, wenn du unterhaltspflichtige Personen hast (z. B. Kinder oder Partner ohne eigenes Einkommen).
Nur was darüber liegt, ist pfändbar. privatinso.com berechnet diesen Betrag automatisch und transparent — du siehst genau, was dir bleibt.
Ja. Wichtig ist, dass du ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führst. Dadurch ist dein pfändungsfreies Guthaben geschützt, und du kannst weiterhin am normalen Zahlungsverkehr teilnehmen — Miete, Strom, Einkäufe.
In aller Regel ja. Eine Privatinsolvenz ist kein Kündigungsgrund. Dein Arbeitgeber erfährt nur dann etwas, wenn der pfändbare Lohnanteil direkt abgeführt wird — und auch das ist ein normaler, vertraulicher Verwaltungsvorgang.
Gegenstände des täglichen Bedarfs und Dinge, die du für deine Berufsausübung brauchst, sind grundsätzlich geschützt. Ein angemessenes Auto, das du für die Arbeit benötigst, gehört häufig dazu.
Luxus- oder hochwertige Vermögensgegenstände können dagegen verwertet werden. Was konkret betroffen ist, klären wir anhand deiner Angaben.
Am Ende des Verfahrens erlässt das Gericht dir die noch verbliebenen Schulden — auch wenn du sie nie vollständig zurückzahlen konntest. Du startest schuldenfrei in den nächsten Lebensabschnitt.
Ja, einige Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen, darunter typischerweise:
Welche deiner Forderungen betroffen sein könnten, wird in der Aufbereitung geprüft.
Das ist die Ausnahme. Sie kann versagt werden, wenn du z. B. deine Obliegenheiten verletzt, falsche Angaben machst oder Vermögen verschweigst. Genau deshalb ist eine vollständige und ehrliche Datenbasis so wichtig — und der Grund, warum am Ende immer ein Anwalt prüft.
Nein. Überschuldung trifft Menschen aus allen Lebenslagen — oft durch Jobverlust, Krankheit, Trennung oder gescheiterte Selbstständigkeit. Die Privatinsolvenz ist ein vom Gesetzgeber gewollter Weg, um wieder auf die Beine zu kommen. Sie zu nutzen, ist ein verantwortungsvoller Schritt, kein Makel.
Nein. Es gibt zwar eine Bekanntmachung im Insolvenzbekanntmachungsportal, diese ist aber nicht für die breite Öffentlichkeit aufbereitet und wird nach einer gesetzlichen Frist gelöscht. Dein Arbeitgeber, deine Nachbarn oder Freunde erfahren nichts automatisch.
Nein. Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf der Speicherfristen bei Auskunfteien (z. B. SCHUFA) verschwinden die Einträge wieder. Viele Menschen bauen sich danach Schritt für Schritt eine neue, stabile finanzielle Basis auf — schuldenfrei.
Nein. Du behältst dein pfändungsfreies Einkommen, dein Konto (als P-Konto) und deine Alltagsgegenstände. Das Verfahren ist klar geregelt und planbar — und mit privatinso.com siehst du jederzeit transparent, wo du stehst.
Diese Antworten sind eine allgemeine, verständliche Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Dein konkreter Fall wird in der abschließenden Konsultation mit einem zugelassenen Anwalt geprüft. privatinso.com ist kein Rechtsdienstleister i. S. d. RDG und arbeitet mit zugelassenen Rechtsanwälten zusammen.
Lade ein Dokument hoch und sieh deine Gläubigerliste entstehen. Unverbindlich, verschlüsselt, in wenigen Minuten — den Rest erklären wir dir unterwegs.