P-Konto-Bescheinigung · Schritt 1 von 3

Was bleibt Ihnen auf dem P-Konto?

Sagen Sie mir, für wen Sie Unterhalt zahlen und ob Sie Kindergeld beziehen. Den Betrag, der Ihnen im Monat bleibt, sehen Sie sofort. Dafür brauchen Sie kein Konto. Ich speichere nichts dauerhaft; Ihre Angaben bleiben nur in dieser Sitzung.

Menschen, denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden.

Ihr Schutz auf dem Konto Vorschau
Gesetzlicher Grundfreibetrag (§ 899 ZPO) 1.590,00 €
Das bleibt Ihnen im Monatpfändungsfreier Gesamtbetrag 1.590,00 €

Ohne Unterhalt oder Kindergeld bescheinige ich nur den Grundfreibetrag, den Ihr P-Konto ohnehin schützt.

Das ist eine Schätzung nach § 850c und § 902 ZPO. Verbindlich für Ihre Bank wird der Betrag erst mit der Bescheinigung.

Danach legen Sie Ihr Konto an und nennen Ihre IBAN. Die Zahlen von dieser Seite übernehme ich in Ihren Auftrag.

Sie haben schon ein Konto? Hier anmelden.