P-Konto-Bescheinigung

Schützen Sie Ihr Existenzminimum auf dem Konto.

Auf einem Pfändungsschutzkonto bleibt Ihnen jeden Monat ein Betrag, an den Gläubiger nicht herankommen. Wie hoch er ist, muss bescheinigt werden. Diese Bescheinigung stelle ich Ihnen aus, nach §§ 899 und 902 ZPO.

Was es kostet
Pauschaleeinmalig, keine weiteren Kosten bei mir 40 € inkl. USt
Bearbeitung in der Regel unter zwei Werktagen.

Freibetrag berechnen

Sie haben schon ein Konto? Hier anmelden - dann brauchen Sie sich nicht noch einmal zu registrieren.

So geht es

  1. Freibetrag berechnen: Unterhalt und Kindergeld erhöhen den geschützten Betrag. Die Summe sehen Sie sofort, ohne Konto.
  2. Konto und Angaben: Ihre Daten und das Girokonto, um das es geht.
  3. Zahlung der Pauschale.
  4. Ich prüfe und stelle die Bescheinigung aus, als PDF zum Herunterladen.
Alexander GrollmannRechtsanwalt in Bonn